Informationen der Melde- und Passbehörde

22. Januar 2018: Wichtige Hinweise zur Beantragung von Ausweis- und Passdokumenten, Infos zu Wohnungsgeberbestätigungen und Sorgerechtsnachweisen!

Information der Melde- und Passbehörde:

 

Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen weist die Melde- und Passbehörde auf folgendes hin:

 

Der Bezug einer Wohnung innerhalb der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz ist innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde.

Kinder ab 16 Jahren haben eine eigene Anmeldung zu erstatten.

Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 54 Abs. 2 Nr. Bundesmeldegesetz mit einer Geldbuße bis zu 1000 € geahndet werden.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

·         bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)

Wohnungsgeberbestätigung
Personenstandsurkunden bei:
-       Ledigen: aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original

-       Verheirateten: aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original und Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister jeweils im Original

-       Geschiedenen: aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original, Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister jeweils im Original mit Eintragung der Scheidung. Bei Vorlage der Eheurkunde ist zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk erforderlich

-       Verwitwete: aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original, Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister jeweils im Original mit Eintrag des Sterbefalls. Bei Vorlage der Eheurkunde ist zusätzlich eine Sterbeurkunde im Original erforderlich.

 

Für die Beantragung eines Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:

·         aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

·         bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)

·         Personenstandsurkunden bei

Ledigen: aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original
Verheirateten: aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original und Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister jeweils im Original
Sollte sich nach Auflösung der Ehe die Namensführung geändert haben, sind hierfür ebenfalls entsprechende Nachweise (wie z.B. Bescheinigung über die Namensführung) erforderlich.

·         bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:

bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen.

·                                   Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

 

 

Für die Beantragung eines Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

·         aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

·         bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)

·         Personenstandsurkunden:

·         Personenstandsurkunden bei

Ledigen: aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original
Verheirateten: aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original und Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister jeweils im Original
Sollte sich nach Auflösung der Ehe die Namensführung geändert haben, sind hierfür ebenfalls entsprechende Nachweise (wie z.B. Bescheinigung über die Namensführung) erforderlich.

·         bei Passbewerbern unter 18 Jahren:

bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen

 

·                                   Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

 

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

·         aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

·         aktuelle Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jeweils im Original

 

Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Beantragung die Anwesenheit beider Elternteile erforderlich ist. Sollte ein Elternteil verhindert sein, wird eine Vollmacht des verhinderten Elternteils benötigt.

 

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Melde- und Passbehörde, Herrn Jürgen Wiedermann, Tel. 09473/9401-17 oder Frau Franziska Igl, Tel. 09473/9401-21.