Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, müssen Sie bei jeder An- oder Abmeldung mitteilen, welche weiteren Wohnungen Sie haben und welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist. Sie müssen der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung jede Änderung der Hauptwohnung mitteilen. Dazu können Sie untenstehendes Formular verwenden.