Aufnahme der Rentenanträge

Bei:

der Gemeindeverwaltung (nach telefonischer Terminabsprache)

einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung (eine Terminvereinbarung wird empfohlen – Maximilianstraße 9, 93047 Regensburg, Tel.: 0941/5849-0

einem „Versicherungsältesten“ der Deutschen Rentenversicherung Niederbayern-Oberpfalz oder

einem „Versicherungsberater“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV):
- Alfons Eiber, Ostengasse 27, 93047 Regensburg, Tel.: 0941/51989
- Kurt Baldauf, Anzengruberstraße 9, 93051 Regensburg, Tel.: 0941/96901
- Manfred Fuxen, Frühlingstraße 43, 93092 Barbing, Tel.: 09401/1855
- Mathilde Ryba, Wiesenstraße 3, 93142 Maxhütte-Haidhof, Tel.: 09471/4591
- Josef Stutika, Vintlweg 4, 93053 Regensburg, Tel.: 0941/701585

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Personalausweis oder Reisepass

Für den Antrag auf Altersrente bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit (bei Hinterbliebenenrente bitte Heiratsurkunde/Familienstammbuch mitnehmen)

Ihre Bankverbindung Angaben darüber, ob Sie andere Sozialleistungen (auch aus dem Ausland) beziehen (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Leistungen der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes; ggf. bitte Unterlagen mitbringen) wenn Sie selbstständig tätig waren - Gewerbeabmeldung/Pachtvertrag

Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen in den letzten 25 Jahren (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse)

Angaben darüber, ob Sie andere Versorgungsbezüge erhalten (z.B. Beamten-Pension o.A.; ggf. bitte Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten mitbringen)

Nachweise über Zeiten der Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief, Kaumannsgehilfenbrief etc.) sofern diese Zeiten im Versicherungsverlauf nicht als „Zeiten der Berufsausbildung“ gekennzeichnet sind.

Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (falls vorhanden) - wenn dieser Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, legen Sie bitte auch Unterlagen über die Lücken vor für Beitragszeiten - Entgelt-, Lohn- oder Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsbücher, Zeugnisse o.A.

wenn erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht werden - Geburtsnachweis für die Kinder im Original oder Adoptionsnachweis. Bei Zuzug aus dem Ausland auch eine beglaubigte Kopie der Zuzugsbescheinigung

wenn Sie für Zeiten ab 01.01.1992 ein pflegebedürftiges Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr nicht erwerbsmäßig gepflegt haben - Bescheid über Pflegeleistungen

für Anrechnungszeiten (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung) - Bescheinigungen der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes, für Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr Schulbescheinigungen, Abschlusszeugnisse usw.

Nachweise über Versicherungszeiten im Ausland

Wann soll der Rentenantrag gestellt werden?

Ein Antrag auf Altersrente kann ca. 3 Monate vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, dann darf Ihr Arbeitgeber für die folgenden 3 Arbeitsmonate Ihr Entgelt im Voraus bescheinigen.

Dieses sichert einen frühestmöglichen Rentenbeginn und einen nahtlosen Übergang vom Arbeitsleben zur Rente.

Zusätzlich bei einem Antrag auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Nachweise über die Arbeitslosigkeit (falls vorhanden lückenlose Leistungsnachweise des Arbeitsamtes)

Kopie des Arbeitsvertrages über die Altersteilzeitarbeit

Zusätzlich bei einem Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen Schwerbehindertenausweis und den Anerkennungsbescheid

Zusätzlich für den Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wenn ärztliche Unterlagen aus den letzten drei Jahren vorliegen (Z.B. Gutachten, Krankenhaus- oder Arztberichte)

kurze Angaben zu den Gesundheitsstörungen, die Anschrift Ihres Hausarztes und ggf. weiterer Arzte, möglichst mit Telefonnummer, bei denen Sie sich in Behandlung befinden, Angaben zu Untersuchungen, stationären Krankenhausbehandlungen und Kuren der letzten drei Jahre, falls Sie als schwerbehindert anerkannt sind: Anerkennungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind: eine kurze Auflistung aller bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge.

Wenn Sie mehr über allgemeine Fragen der Rente (wer ist rentenversichert; wer kann sich freiwillig versichern; Rentenarten; Rentenhöhe; Rentenreform 2004; Riesterrente; Scheidung und Rente; Werte der Rentenversicherung; häufige Fragen usw.) wissen möchten, können Sie dies auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung  Niederbayern/Oberpfalz unter www.drv-landshut.de nachlesen.

Unter der Rubrik “Service“ können Sie online eine Rentenauskunft (mit der Rentenhöhe) bestellen.