Kinderreisepass

Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepässe nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei Ihrer Passbehörde, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Kinderreisepässe ausreichend ist oder ein Reisepass ausgestellt werden muss.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm, Hochformat ohne Rand, schwarz-weiß oder farbig, heller Bildhintergrund,  ohne Kopfbedeckung),
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern ggf. bereits vorhandene Identitätspapiere (z. B. alter Kinderausweis).

Gültigkeit:

Er ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Zur Ausstellung müssen Sie persönlich erscheinen und beide Elternteile (Sorgeberechtigte) müssen den Antrag unterschreiben.

Die Ausstellungsgebühr beträgt 13,00 €, Verlängerungsgebühr bzw. Änderungsgebühr beträgt 6 €.