Reisepass, vorläufiger Reisepass

Persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt – ist wegen der zu leistenden Unterschrift unbedingt erforderlich, der alte Pass und ein aktuelles, biometrisches Passbild  sind vorzulegen, ebenso eine Geburts- bzw. Abstammungs- oder Heiratsurkunde, falls dem Passamt noch keine Unterlagen vorliegen

Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen (der Ausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt),

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr.

Die Gebühr für den Reisepass beträgt bei 6-jähriger Gültigkeit (unter 24 Jahren) 37,50 € und mit 10-jähriger Gültigkeit (ab dem 24. Lebensjahr 60,00 €).  Ein Expressreisepass kostet 92 Euro.

Zuständig für die Ausstellung einen neuen Reisepasses ist die Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie über den Länderinformationsdienst des Auswärtigen Amtes unter

www.auswaertiges-amt.de