Wohngeldantrag

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.

Anträge auf Wohngeld sind bei der Gemeinde einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird.

Für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist das Landratsamt zuständig.