Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
Wer gewerbsmäßig alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, bedarf der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Notwendige Unterlagen:
-Vollständig ausgefüllter Antrag bei der Betriebssitzgemeinde zu beantragen
-Pachtvertrag in Kopie
-Aktueller Grundrissplan Maßstab 1:100, 3-fach in Kopie
-Kopie Gesundheitszeugnis/Gesundheitsbelehrung
-Kopie Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe von der Industrie-und Handelskammer
-Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
-Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Der Antrag soll über die Gemeinde des Betriebssitzes gestellt werden. Von dort wird er nach einer Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde (Landratsamt) weitergeleitet.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Jürgen Wiedermann Sachbearbeiter | 09473/9401-22 | 09473/9401-19 | EG 09 | juergen.wiedermann@vg-kallmuenz.de |
Formulare
Merkblatt
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz
Keltenweg 1
93183 Kallmünz
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09473/94010
Fax: 09473/940119
E-Mail: vg.kallmuenz@vg-kallmuenz.de
Öffnungszeiten
Achtung! Ab 01.07.2019 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag von 13.30 - 17.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 - 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen