Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der sie eine Wohnung gemeldet haben. Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind sie jünger als 18 Jahre, kann auch ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Das Führungszeugnis können sie entweder durch persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragen. Es gibt Führungszeugnisse für behördliche und private Zwecke. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde können auf Antrag zuvor beim Amtsgericht des Wohnortes eingesehen werden. Die Gebühren in Höhe von 13,00 € sind bei der Antragstellung zu bezahlen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Jürgen Wiedermann Sachbearbeiter | 09473/9401-22 | 09473/9401-19 | EG 09 | juergen.wiedermann@vg-kallmuenz.de |
Formulare
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Anschrift
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Keltenweg 1
93183 Kallmünz
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Fax: 09473/940119
E-Mail: vg.kallmuenz@vg-kallmuenz.de
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Achtung! Ab 01.07.2019 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag von 13.30 - 17.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 - 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen