Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

11. Dezember 2023: Ab dem 01.01.2024 werden von den Passämtern keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Der Kinderreisepass wird abgeschafft.
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Alle Kinderreisepässe die vor dem 01.01.2024 ausgestellt worden sind, behalten Ihre Gültigkeit so lange, bis diese abgelaufen sind.

Ein Kinderreispass kann noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist dies nicht mehr möglich.

Eltern und Erziehungsberechtigte haben dann die Möglichkeit für ihr Kind auf besonderen Antrag einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Der Personalausweis für das Kind gilt innerhalb der europäischen Union als ausreichendes Ausweisdokument zum Reisen. Sollte eine Reise in das außereuropäische Ausland geplant sein, ist für das Kind frühzeitig ein regulärer Reisepass mit elektronischem Chip zu beantragen.

Diese Ausweisdokumente sind offiziell sechs Jahre gültig, aufgrund des Umstandes, dass die körperliche Entwicklung eines Kindes sehr schnell voranschreitet, ist darauf zu achten, dass man das Kind stets in dem Ausweis- bzw. Reisedokument eindeutig erkennen kann. Im Zuge dessen wird daher empfohlen den Ausweis/Pass alle 4 Jahre erneuern zu lassen. In der Hauptsache sind hiervon nur Kinder im Alter zwischen 0 und 10 Jahren betroffen.

Gebühren:

Personalausweis:                                                                   22,80 €

Elektronischer Reisepass (elektronisch):                            37,50 €

Kindereisepass (nur noch bis 31.12.2023):                        13,00 €

Was für Dokumente benötigen Sie für die Beantragung?

Für die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses benötigen Sie:

Ø  die Geburtsurkunde Ihres Kindes

Ø  ein aktuelles biometrisches Foto des Kindes, welches nicht älter als ein halbes Jahr ist

Ø  eine Vollmacht, falls ein Elternteil des Kindes nicht mitkommen kann und dazu den Personalausweis

     oder Reisepass des abwesenden Elternteils.

    Es kann auch eine Kopie beigefügt werden.

Ø  Sollte das Kind bereits einen Ausweis besitzen, nehmen Sie diesen ebenso mit.

Ø  Des Weiteren müssen Sie Ihr Kind zum Identitätsabgleich mitbringen.

Sollten Sie weitere Fragen rund um Ausweise haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro. Telefonnummer: 09473 9401.

Ansprechpartner hierfür sind Herr Wiedermann (Durchwahl -22),

Herr Thibaut (Durchwahl -23) und Frau Wagner (Durchwahl -28).

 

Ihr Bürgerbüro der VG-Kallmünz